Kreisjugendmusikschule Schaumburg


Willkommen

1. Anmeldung/Abmeldung

(1) Die Unterrichtserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular.

Über die Unterrichtsform (Gruppen- oder Einzelunterricht) entscheidet unter Berücksichtigung von organisatorischen und pädagogischen Gegebenheiten die Schulleitung. Der genaue Unterrichtsort- und Termin werden vom Sekretariat mitgeteilt, sobald diese feststehen.

Die Anmeldung zur Musikalischen Vorerfahrung (MVE) und zur Musikalischen Grundausbildung (MGA) verpflichtet zu einjährigem Besuch, wobei die ersten drei Monate als Probezeit gelten. Hier ist eine Kündigung zum Ende des Monats möglich. Danach gelten die üblichen Kündigungsfristen (s. Absatz 2)

(2) Kündigung des Unterrichts ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. In begründeten Fällen kann der Leiter der KJMS Ausnahmen zulassen. Während der Schulferien wird kein Unterricht erteilt.


2. Gebühren (gültig ab 01. Januar 2008)

(1) Grundstufenunterricht (MGA, MVE, Musikgarten) € 264,-- jährlich
€ 22,-- monatlich
(2) Rhythmik/musisch-rhythmische Erziehung € 216,-- jährlich
€ 18,-- monatlich
(3) Ballett € 300,-- jährlich
€ 25,-- monatlich
(4) Instrumental- Klassenunterricht (5 und mehr Schüler) € 264,-- jährlich
€ 22,-- monatlich
(5) Instrumental- Gruppenunterricht, 3 - 4 Schüler (45 Min.) € 384,-- jährlich
€ 32,-- monatlich
(6) Instrumental- Partnerunterricht, 2 Schüler (30 Min.) € 384,-- jährlich
€ 32,-- monatlich
(7) Instrumental- Partnerunterricht, 2 Schüler (45 Min.) € 480,-- jährlich
€ 40,-- monatlich
(8) Instrumental- Einzelunterricht (30 Min.) € 636,-- jährlich
€ 53,-- monatlich
(9) Instrumental- Einzelunterricht (45 Min.) € 1020,-- jährlich
€ 85,-- monatlich
(10) Ensemble- und Ergänzungsfächer
(neben Instrumentalunterricht gebührenfrei)
€ 216,-- jährlich
€ 18,-- monatlich
Musiktherapie Gebühren wie Instrumentalunterricht

Bei Personen über 18 Jahren wird, außer bei Ensemble- und Ergänzungsunterricht, ein Zuschlag auf den Gruppenunterricht von 10% und auf den Einzelunterricht von 20% erhoben (ausgenommen Rentner, Arbeitslose, in Ausbildung befindliche und Sozialhilfeempfänger).
Die Gebühren sind Jahresgebühren und unter Einschluss der Ferienzeiten zu den Fälligkeitsterminen 15.02./15.05./15.08./15.11. zu entrichten.

3. Ermäßigungen

Ermäßigungen erfolgen nur auf schriftlichen Antrag. Bei der Teilnahme mehrer Kinder einer Familie an einer der der unter (1) bis (9) aufgeführten Unterrichtsformen (ausgenommen musisch-rhythmische Erziehung) wird eine Ermäßigung gewährt. Sie beträgt ab dem 2. Kind 20% und für jedes weitere Kind jeweils zusätzlich 10%. Die Ermäßigung wird auf die jeweils geringere Gebühr gewährt.


4. Erstattung von Unterrichtsgebühren

(1) Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Ist ein Schüler länger als zwei Wochen verhindert, kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) eine gebührenfreie Beurlaubung bis zu zwei Monaten gewährt werden, wenn die Geschäftsstelle der KJMS rechtzeitig benachrichtigt wird. Die Gebühr für die Dauer der Beurlaubung wird jedoch fällig, wenn im Anschluss daran der Unterricht seitens des Schülers oder der Eltern gekündigt wird.

(2) Fällt innerhalb drei aufeinander folgender Monate der Unterricht aus Gründen, die die Kreisjugendmusikschule zu vertreten hat, mehr als zweimal aus und kann die Kreisjugendmusikschule für eine Lehrkraft keine Vertretung stellen, wird die Gebühr für die Ausfallzeit vom dritten Mal an zurückerstattet.


5. Leihinstrumente

Von den Schülern der KJMS können - soweit vorhanden - Musikinstrumente gemietet werden. Die Gebühr beträgt je nach Wert der Musikinstrumente € 5,- bis
€ 20,- monatlich. Die Mietzeit beträgt in der Regel ein Jahr und kann auf begründeten Antrag verlängert werden. Pro weiteren Monat wird dann ein Aufschlag von
€ 2,50 erhoben.
 

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