Willkommen
1. Anmeldung/Abmeldung
Bei Personen ab 18 Jahren wird - außer bei Ensemble-/Ergänzungsunterricht, ein Zuschlag auf den Gruppenunterricht von 10% und auf den Einzelunterricht von 20% erhoben (ausgenommen Rentner, Arbeitslose, in Ausbildung befindliche und Sozialhilfeempfänger). Die Gebühren sind Jahresgebühren und unter Einschluss der Ferienzeiten in Teilbeträgen zu den Fälligkeitsterminen 15.02./15.05./15.08./15.11. zu entrichten. 3. Ermäßigungen Ermäßigungen erfolgen nur auf schriftlichen Antrag. Bei der Teilnahme mehrer Kinder einer Familie an einer der der unter (1) bis (10) aufgeführten Unterrichtsformen (ausgenommen musisch-rhythmische Erziehung) wird eine Ermäßigung gewährt. Sie beträgt ab dem zweiten Kind 20% und für jedes weitere Kind jeweils zusätzlich 10%. Ermäßigt wird die jeweils geringere Gebühr. 4. Erstattung von Unterrichtsgebühren (1) Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Ist ein Schüler länger als zwei Wochen verhindert, kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) eine gebührenfreie Beurlaubung bis zu zwei Monaten gewährt werden, wenn das Sekretatriat der KJMS rechtzeitig informiert wird. Die Gebühr für die Dauer der Beurlaubung wird jedoch fällig, wenn der Unterricht im Anschluss gekündigt wird. (2) Eine Gebührenerstattung kann - wenn die KJMS keine Vertretung stellen kann - ab der innerhalb eines Kalenderjahres ausgefallenen vierten Unterrichtsstunde auf formlosen Antrag hin erfolgen. Wird der Unterricht innerhalb eines Kalenderjahres gekündigt, muss der Antrag zu den gleichen Fristen wie die Kündigung (siehe Anmeldung/Abmeldung unter (3)) bei der KJMS eingegangen sein. 5. Leihinstrumente Von den Schülern der KJMS können - soweit vorhanden - Musikinstrumente gemietet werden. Die Gebühr beträgt je nach Wert der Instrumente € 5,- bis € 20,- monatlich. Die Mietzeit beträgt in der Regel ein Jahr und kann nur auf begründeten Antrag verlängert werden. Pro weiteren Monat wird dann ein Aufschlag von € 2,50 erhoben. |
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